Verhalten im Bus

Nachfolgende Hinweise möchten wir an alle Fahrschüler und deren Eltern richten:

Verhalten im Bus

  • Nicht toben und Hasche spielen an der Haltestelle! Wie schnell gerät man im „Eifer des Gefechts“ auf die Fahrbahn.
  • Beim Einsteigen nicht drängeln und gegen die Bustüren drücken! Die Türen können automatisch blockieren.
  • Nach dem Einstieg immer nach hinten nachrücken.
  • Die Sitzplätze stehen zuerst den jüngeren Mitschülern zur Verfügung! Die Kleinen können sich noch nicht ausreichend festhalten und sind deshalb in Kurven und beim Bremsen besonders gefährdet.
  • Im Bus die Schultaschen auf den Boden stellen oder auf den Schoß nehmen! Taschen gehören nicht in den Mittelgang – Stolpergefahr – und nicht auf die Sitzplätze, denn andere beanspruchen auch einen Sitzplatz.
  • Gut festhalten, wenn man keinen Sitzplatz hat! Wer sich nicht festhält, ist bei einer Bremsung besonders gefährdet!
  • Keine mutwillige oder fahrlässige Zerstörung oder Verschmutzung! Schäden und Verschmutzungen kosten zusätzlich Geld.
  • Rechtzeitig vor dem gewünschten Ausstieg den Haltewunschtaster betätigen! Das Vorzeigen des Schülerausweises oder ein Hinweis beim Einstieg sind nicht ausreichend.
  • Nach dem Ausstieg nicht vor oder hinter dem Bus über die Straße laufen! Erst den Bus wegfahren lassen, dann nach links und rechts schauen und wenn nichts kommt, die Straße überqueren.
  • Jeder Fahrschüler muss im Besitz eines stets gültigen Fahrausweises – Schülerfahrkarte – sein und hat diese beim Einsteigen in den Bus unaufgefordert vorzuzeigen! Wenn man keine Schülerfahrkarte hat, kann das teuer werden. Der Verlust der Schülerfahrkarte ist unverzüglich in der Schule zu melden!
  • Kann sich ein Schüler nicht wie oben genannt beim Fahrer ausweisen, ist das Fahrpersonal berechtigt, für die Beförderung des/der Schülers/in ein Entgelt zu verlangen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
  • Jeder Fahrschüler sollte rechtzeitig an der Haltestelle sein!

Werte Eltern, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind einen gültigen Fahrausweis besitzt.

Ihre Verantwortung für das Verhalten Ihres Kindes auf dem Schulweg ist durch die Beförderung im öffentlichen Linienverkehr nicht aufgehoben!