Schülerfahrkarte

Die Beförderung der Schüler erfolgt gemeinsam mit den anderen Benutzern des ÖPNV im öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Beförderungs- und Erstattungspflicht für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten richtet sich nach den Bestimmungen § 71 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Träger der Schülerbeförderung geben, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Schülerfahrkarten heraus. Hierbei wird zwischen relationsbezogenen Fahrkarten und dem Deutschland-Ticket unterschieden. 

Relationsbezogene Fahrkarten

Relationsbezogene Fahrkarten werden im Allgemeinen bei kürzeren Fahrtwegen ausgegeben. Die Fahrkarten haben Scheckkartenformat und berechtigen zur Beförderung zwischen Wohnort und dem Schulstandort.

Deutschland-ticket

Bei längeren Fahrtwegen erhalten die Schüler ein Deutschland-Ticket als Schülerfahrkarte. Die Ausgabe erfolgt in Form einer elektronischen Chipkarte.

Im Gegensatz zu den relationsbezogenen Fahrkarten, die auch jedes Jahr neu ausgegeben werden, können die Chipkarten des Deutschland-Tickets ggf. mehrere Jahre genutzt werden.

Für beide Fahrkartenarten gilt, dass sie jährlich neu beantragt werden müssen.

Karte verloren?

Sollte eine Schülerfahrkarte verlorengehen, gilt folgende Vorgehensweise: den Verlust der Schülerfahrkarte meldet der/die Schüler/in im Sekretariat der Schule und erhält eine Ersatzfahrkarte, die mit einer vorgegebenen Gültigkeit versehen ist und nicht als Deutschland-Ticket gilt. Während dieser Zeit ist auf Antrag des Erziehungsberechtigten oder des Schülers bei der Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH, Altenburger Chaussee 1 b, 06406 Bernburg, eine neue Schülerfahrkarte zu erwerben. Die neu ausgestellte Schülerfahrkarte wird, nach telefonischer Terminvereinbarung, im Austausch gegen die Ersatzfahrkarte auf den Betriebshöfen Aschersleben, Bernburg oder Calbe ausgegeben. Für den Austausch der relationsbezogenen Fahrkarten werden Gebühren in Höhe von derzeit 12,00 Euro, beim Deutschland-Ticket 15,00 Euro berechnet.

Eine Abholung ist nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Standorten möglich:

Hauptsitz der KVG Salzland mbH
Altenburger Chaussee 1 b
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 3569-25
Betriebshof Aschersleben
Siemensstraße 11
06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 8727-10
Betriebshof Calbe
Nienburger Straße 107
39240 Calbe (Saale)
Telefon: +49 39291 2485

Schüler, Auszubildende und Studenten, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können nach den geltenden Tarifbestimmungen Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Fahrpreis bei Vorlage eines gültigen und mit Passfoto versehenen Schüler- oder Studentenausweises bzw. bei Vorlage einer Berechtigungskarte erwerben.

Alternativ sollten nicht Anspruchsberechtigte den Erwerb eines Deutschland-Tickets bei der KVG erwägen.

Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego.