Schülerfahrkarte
Die Beförderung der Schüler erfolgt gemeinsam mit den anderen Benutzern des ÖPNV im öffentlichen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Beförderungs- und Erstattungspflicht für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studenten richtet sich nach den Bestimmungen § 71 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Träger der Schülerbeförderung geben, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Schülerfahrkarten heraus. Hierbei wird zwischen relationsbezogenen Fahrkarten und dem Deutschland-Ticket unterschieden.
Relationsbezogene Fahrkarten
Relationsbezogene Fahrkarten werden im Allgemeinen bei kürzeren Fahrtwegen ausgegeben. Die Fahrkarten haben Scheckkartenformat und berechtigen zur Beförderung zwischen Wohnort und dem Schulstandort.
Deutschland-ticket
Bei längeren Fahrtwegen erhalten die Schüler ein Deutschland-Ticket als Schülerfahrkarte. Die Ausgabe erfolgt in Form einer elektronischen Chipkarte.
Im Gegensatz zu den relationsbezogenen Fahrkarten, die auch jedes Jahr neu ausgegeben werden, können die Chipkarten des Deutschland-Tickets ggf. mehrere Jahre genutzt werden.
Für beide Fahrkartenarten gilt, dass sie jährlich neu beantragt werden müssen.
Karte verloren?
Eine Abholung ist nach telefonischer Vereinbarung an folgenden Standorten möglich:
Altenburger Chaussee 1 b
06406 Bernburg (Saale)
Telefon: +49 3471 3569-25
Siemensstraße 11
06449 Aschersleben
Telefon: +49 3473 8727-10
Nienburger Straße 107
39240 Calbe (Saale)
Telefon: +49 39291 2485
Schüler, Auszubildende und Studenten, die nicht anspruchsberechtigt für die unentgeltliche Beförderung sind, können nach den geltenden Tarifbestimmungen Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Fahrpreis bei Vorlage eines gültigen und mit Passfoto versehenen Schüler- oder Studentenausweises bzw. bei Vorlage einer Berechtigungskarte erwerben.
Alternativ sollten nicht Anspruchsberechtigte den Erwerb eines Deutschland-Tickets bei der KVG erwägen.
Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Magdeburger Regionalverkehrsverbund GmbH – marego.