Rufbusangebote

Bei unseren Rufbusangeboten unterscheiden wir zwischen Rufbusfahrten und Rufbushaltestellen.

Rufbusfahrten sind Fahrten, die nur nach Voranmeldung zu den im Fahrplan veröffentlichten Zeiten verkehren. Sie sind in den Fahrplantabellen mit dem Telefonsymbol ☎ in der Zeile „Verkehrseinschränkungen“ gekennzeichnet.

Rufbushaltestellen werden nur dann bedient, wenn hierfür Bedarf besteht. Wenn Sie an einer Rufbushaltestelle einsteigen wollen, melden Sie diesen Fahrtwunsch bitte analog zur Rufbusfahrt an. Wenn Sie an einer Rufbushaltestelle aussteigen wollen, teilen Sie dies bitte beim Einsteigen dem Fahrer mit. Eine vorherige telefonische Anmeldung zum Aussteigen ist nicht erforderlich. Rufbushaltestellen sind vor der entsprechenden Abfahrtszeit mit dem Symbol ® gekennzeichnet.

Rufbusfahrten oder den Einstiegswunsch an einer Rufbushaltestelle melden Sie bitte spätestens eine Stunde vor Abfahrt in unserer Leitstelle unter +49 3471 3569-16 an. Hierfür stehen wir Ihnen täglich von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung.

Fahrtwünsche für Fahrten vor 7.00 Uhr müssen bitte am Vortag bis 20.00 Uhr angemeldet werden.

Bei der Anmeldung teilen Sie unserer Leitstelle zur Bearbeitung des Auftrages bitte folgende Daten mit:

  • Name des Fahrgastes
  • Telefonnummer des Fahrgastes
  • Anzahl der Personen
  • Liniennummer
  • Reisetag und Fahrtbeginn
  • Einstiegshaltestelle und ggf. Ausstiegshaltestelle

Die Kreisverkehrsgesellschaft Salzland mbH ermöglicht Gehörlosen ebenfalls eine problemlose Anmeldung, indem der Fahrtwunsch per Fax: +49 3471 3569-41 oder per E-Mail leitstelle@kvg-salzland.de Mo – Fr von 05:00 Uhr bis 20:00 Uhr angemeldet wird. Fahrtwünsche von Gehörlosen für Fahrten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen müssen bitte spätestens am vorhergehenden Freitag (bzw. am letzten Arbeitstag vor dem Feiertag) bis 20:00 Uhr bestellt werden.